Asyl-Lexikon

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe zum Thema Flucht und Asyl in Österreich kurz erklärt (Stand 2015):

Was sind AsylwerberInnen?

AsylwerberInnen haben in Österreich einen Asylantrag gestellt. Bei AsylwerberInnen wurde noch nicht darüber entschieden, ob sie in Österreich bleiben können oder nicht.

Was sind Asylanten?

Das ist ein umgangssprachlicher Begriff – es ist unklar, ob dabei Asylwerber oder anerkannte Flüchtlinge gemeint sind. Meist wird er in einem abwertenden Kontext verwendet.

Was sind Konventionsflüchtlinge?

Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben das Recht, dauerhaft in Österreich bleiben zu dürfen.

Während Konventionsflüchtlinge in allen Belangen (außer dem Wahlrecht) österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, haben subsidiär Schutzberechtige einen „schwächeren“ rechtlichen Status, der auch einige Einschränkungen hinsichtlich Anspruches auf bestimmte Sozialleistungen mit sich bringt.

Beide Personengruppen haben Zugang zum Arbeitsmarkt und Zugang zu Sozialleistungen sowie das Recht auf Ausstellung eines Reisedokumentes (Konventionspass oder Fremdenpass).

Wieviele Flüchtlinge suchen in Europa Schutz?

Derzeit gibt es weltweit so viele Flüchtlinge wie während des Zweiten Weltkrieges. Schätzungen sprechen von 50 Millionen Menschen. Der überwiegende Teil (ca. 33 Millionen) dieser Flüchtlinge flieht zwar aus seiner Heimatregion, bleibt aber im eigenen Land – sie sind sogenannte Binnenflüchtlinge.

Die restlichen Flüchtlinge bleiben meist in der Nähe ihrer Heimatländer. Die Länder, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen sind demnach auch die Türkei ( 1,59 Mio Flüchtlinge bei 77 Mio EinwohnerInnen), Pakistan (1,51 Mio Flüchtlinge bei 182 Mio EinwohnerInnen) und der Libanon (1,15 Mio Flüchtlinge bei 4 Mio EinwohnerInnen).

Nur 2 von 100 Flüchtlingen begeben sich auf die gefährliche Reise nach Europa. 2014 suchten 625.000 Menschen um Asyl in Europa an, 2015 werden es sicherlich mehr sein. Der EU Durchschnitt liegt bei 1,2 AsylwerberInnen auf 100 EuropäerInnen, in Österreich liegt er derzeit bei 3,3.

Woher kommen die meisten Flüchtlinge?

Derzeit kommen ¾ der Flüchtlinge, die nach Österreich kommen und hier Asyl beantragen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan.

Was ist „Grundversorgung für AsylwerberInnen“?

AsylwerberInnen haben für die Dauer ihres Asylverfahrens Anspruch auf Grundversorgung. Diese umfasst die Unterbringung und Versorgung mit Nahrung und dem für das Leben Nötigsten.

Manche Asylanträge werden erst gar nicht zugelassen, zum Beispiel, weil die AntragstellerInnen aus einem sogenannten „sicheren“ Drittstaat eingereist sind und Österreich für das Asylverfahren nicht zuständig ist.

Wie werden AsylwerberInnen in Österreich untergebracht?

In der Regel werden AsylwerberInnen nach ihrem Aufenthalt in Traiskirchen oder Thalham (wo geprüft wird, ob das Verfahren zugelassen wird) einem Bundesland zugeteilt, das für die weitere Grundversorgung zuständig ist. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist in der Regel schwierig und wird nur in besonderen Einzelfällen gewährt.

Was sind „Organisierte Quartiere“?

AsylwerberInnen, die sich in Grundversorgung befinden, können entweder (a) in organisierten Quartieren untergebracht werden, oder (b) privat wohnen.

„Organisierte Quartiere“ sind jene, deren Inhaber einen Vertrag mit dem Bundesland haben.

Und was ist „Private Unterbringung“?

Private Unterbringung heißt, dass die AsylwerberInnen bei Privatpersonen in deren Wohnung/Haus „mitwohnen“ und selber einen Nutzungsvertrag mit den Privatpersonen eingehen.

Wie lange dauern Asylverfahren in Österreich?

Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Theoretisch sollte sowohl die erste Instanz als auch die Beschwerdeinstanz innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. In der Praxis kommen Verfahrensdauern von einigen Wochen bis mehreren Jahren vor.

Können Flüchtlinge ihre Familie nachholen?

Nachgeholt werden kann immer nur die Kernfamilie. Dazu zählen Ehepartner (wenn die Ehe bereits vor der Flucht geschlossen wurde) und minderjährige unverheiratete Kinder bzw. bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Eltern.

Anerkannte Flüchtlinge können sofort nach Erhalt des positiven Bescheids einen Antrag auf Familienzusammenführung bei einer österreichischen Botschaft stellen.

Subsidiär Schutzberechtigte müssen bis zur ersten Verlängerung ihrer Aufenthaltsberechtigung, also in der Regel ein Jahr, warten.

Wie funktioniert ein Asylverfahren?

Das Asylverfahren besteht aus zwei Teilen:

  1. Zulassungsverfahren: Hier wird geprüft, ob Österreich oder ein anderes Land für das Asylverfahren zuständig ist. Wenn Österreich zuständig ist beginnt das
  2. Inhaltliche Verfahren: Hier werden vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BfA) die Fluchtgründe geprüft. Die Entscheidung des BfA ergeht in Bescheidform und kann die Zuerkennung von Asyl oder subsidiärem Schutz beinhalten oder eine Abweisung von beidem. Im Falle einer Abweisung kann innerhalb von 2 Wochen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebracht werden. Dann wird der Fall neu geprüft.

Was bedeutet „Dublinverfahren“?

Das „Dublinverfahren“ bezieht sich auf die „Dublin-Verordnung“. Durch diese ist ein gemeinsames Europäisches Asylsystem insoweit organisiert, dass darin die Zuständigkeit der europäischen Länder geregelt ist. Zuständig für ein Asylverfahren ist jenes Land, in dem ein Asylwerber in die EU eingereist ist bzw. wo er Fingerabdrücke abgegeben hat.

Ein Dublinverfahren ist also ein Verfahren, in dem festgestellt wurde, dass nicht Österreich, sondern ein anderes Land für das Asylverfahren zuständig ist. Der Asylwerber wird daher aufgefordert, in dieses Land auszureisen und kann dorthin rücküberstellt werden, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt.

Wieviel Geld bekommen AsylwerberInnen vom Staat?

Asylwerber können Grundversorgung beziehen. (Siehe Begriffsklärung Grundversorgung)

Bei Privatwohnenden setzt sich diese aus Verpflegungsgeld und Mietzuschuss zusammen. Das Verpflegungsgeld für einen Erwachsenen beträgt 200 Euro monatlich, für Kinder 90 Euro monatlich. Der Mietzuschuss (bei Vorliegen eines entsprechenden Miet- oder Nutzungsvertrages) beträgt für eine Einzelperson 120 Euro, für eine Familie 240 Euro.

Asylwerber, die in einer organisierten Unterkunft wohnen, bekommen monatlich 40 Euro Taschengeld. Sofern die Verpflegung nicht zur Verfügung gestellt wird, bekommen sie außerdem täglich 5,50 Euro Verpflegungsgeld.

Wieviel Geld bekommen anerkannte Flüchtlinge vom Staat?

Anerkannte Flüchtlinge sind Österreichern gleichgestellt und haben denselben Anspruch auf Sozialleistungen wie österreichische Staatsbürger.

Das sind: Mindestsicherung, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc.

Was ist eine „weiße Karte“?

Die weiße Karte heißt „Aufenthaltsberechtigungskarte“. Diese erhält ein Asylwerber/eine Asylwerberin für die Dauer des inhaltlichen Asylverfahrens, d.h. bis entschieden wird, ob er Asyl bzw. subsidiären Schutz erhält oder nicht.

Was ist eine „graue Karte“?

Die graue Karte ist die „Aufenthaltsberechtigungskarte für subsidiär Schutzberechtigte“. Die Gültigkeit ist zuerst auf ein Jahr beschränkt und muss verlängert werden. Bei Verlängerung wird sie für zwei Jahre ausgestellt.

Ab wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Flüchtlinge dürfen arbeiten nachdem ihnen der subsidiäre Schutz oder die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen worden ist.

AsylwerberInnen (also Menschen im Asylverfahren) haben die Möglichkeit, über eine Beschäftigungsbewilligung angestellt zu werden. Diese Anträge müssen vom Arbeitgeber an das AMS gestellt werden. Leider ist es sehr schwierig für AsylwerberInnen eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten.

Was passiert, wenn ein Flüchtling einen negativen Asylbescheid bekommt?

Das Asylverfahren hat in Österreich zwei Instanzen. Die erste Instanz, die über das Asylverfahren entscheidet, ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Bei einer negativen Entscheidung des BFAs haben AsylwerberInnen die Möglichkeit, eine Beschwerde beim BvwG (Bundesverwaltungsgericht) einzureichen. Sollte auch das BvwG negativ entscheiden, versucht Österreich diese Personen ins Heimatland abzuschieben.

Warum flüchten mehr Männer als Frauen?

Eine Flucht kann mehrere Monate dauern und ist sehr gefährlich. Ein paar Stichworte dazu sind: lange Fußmärsche, Obdachlosigkeit, Gewalt, Schlepper, Ladeflächen, Mittelmeer…

Frauen bleiben eher mit den Kindern im Heimatland, um dann eventuell, über den legalen und somit sicheren Weg nach Europa zu gelangen.

Warum haben alle Flüchtlinge ein Handy?

Flüchtlinge verlassen ihr Heimatland oft alleine. Es ist für sie äußerst wichtig ein Handy zu besitzen, weil es auf der Flucht die einzige Verbindung zu Familie und Freunden im Heimatland ist.

Gibt es für alle Flüchtlinge Deutschkurse?

Anerkannte Flüchtlinge bekommen meist im Rahmen von Integrationsprogrammen oder durch das AMS Deutschkurse zugewiesen.

AsylwerberInnen haben kein Anrecht auf Deutschkurse. Das bedeutet, dass sie AsylwerberInnen immer auf die Initiative von Freiwilligen oder NGOs angewiesen sind, um Deutsch lernen zu können.

Was ist ein „UMF“ – Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling?

Ein Jugendlicher, der unter 18 Jahre alt ist und ohne Begleitperson oder Erziehungsberechtigtem in Österreich lebt und hier einen Asylantrag stellt ist ein „UMF“.

Diese jungen Menschen unterliegen einem besonderen Schutz, werden normalerweise in altersadäquaten Einrichtungen betreut und haben auch besonderen Schutz im Asylverfahren. All dies endet mit Erlangung des 19.Lebensjahres.

Kann ich einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling bei mir zuhause aufnehmen?

Nein, man kann unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) nicht einfach so wie Erwachsene bei sich zu Hause aufnehmen.

Hierbei braucht man eine „Genehmigung“ des zuständigen Jugendamtes. Derzeit geht dies nur, wenn man für den Jugendlichen auch die Obsorge übernimmt. In sechs Bundesländern werden bereits Pflegekurse konzipiert. In Kürze sollte es auch möglich sein, einen UMF als Pflegekind aufzunehmen.

Wie kann ich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützen?

Erkundigen Sie sich bei NGOs in Ihrer Nähe. Viele Organisationen haben Wohnhäuser für unbegleitete Minderjährige. Dort kann man sich melden und es gibt immer Möglichkeiten, etwas Sinnvolles zu tun (Deutschkonversation, Lernhilfe, Lesen üben, …).