Dienstleistungsscheck

Der Dienstleistungsscheck: eine Kurzanleitung

Seit Sommer 2017 dürfen auch Asylwerber, welche seit mindestens drei Monaten ein Asylverfahren laufen haben, per Dienstleistungsscheck arbeiten und benötigen (wie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte) dazu keine besondere Genehmigung.

Die Einrichtung des Dienstleistungsschecks ist für private Arbeitgeber vorgesehen, die einfache Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Laub sammeln), Arbeiten im Haushalt (z.B. Reinigung) oder Einkäufe zu erledigen haben. Dadurch können BreitenfurterInnen für solche Alltagsarbeiten auch Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtige oder nun auch Asylwerber „anstellen“ und dadurch helfen, sich finanziell auf die eigenen Beine zu stellen, und gleichzeitig einen Beitrag zu ihrer Integration liefern (z.B. durch das Üben der deutschen Sprache).

Vom Ablauf sieht das so aus (kurz erklärt, Information des BMASK ist beigelegt):

Für Arbeitgeber:

  • Grundsätzlich ist die Abwicklung per Post bzw. persönlich, oder per DLS-online möglich. Die Abwicklung per DLS-online ist effizienter, dafür ist aber eine Registrierung auf DLS-online erforderlich. Zur Nutzung von DLS-online werden erst Benutzerkennung und Passwort per RSa-Brief zugestellt. Auszahlungen können auf ein Bankkonto oder per Postanweisung erfolgen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seine Kommunikation per DLS-online erledigt, der Arbeitnehmer dies per Post macht.
  • Es muss einmalig ein Beiblatt mit Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers ausgefüllt an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau per DLS-online, persönlich oder per Post abgegeben werden, spätestens bei der ersten Einlösung eines Dienstleistungsschecks durch den Arbeitnehmer (siehe Muster)
  • für jeden Tag Arbeit ist einen Dienstleistungsscheck auf einen bestimmten Eurobetrag zu kaufen, in welchen man Namen, Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers und Arbeitstag einträgt. In der Trafik und auf der Post (oder im Internet) können DLS im Wert von € 5, €10 und mehrfaches davon gekauft werden. Ein DLS im Wert von €10 für den Arbeitnehmer kostet €10,20, da die €0,20 Unfallversicherung und Verwaltungskosten abdecken. Über DLS-online kann jeder Betrag zwischen €1 und €100 ausgewählt werden.
  • Nach erledigter Arbeit übergibt der Arbeitgeber den Scheck an den Arbeitnehmer. Dieser muss den Scheck spätestens bis Ende des Folgemonats einlösen, und zwar bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Lessingstrasse 20, 8010 – Graz, oder über DLS-online.
  • Der Vorteil ist, dass es sich hier um legale Arbeit handelt, und der Arbeitnehmer automatisch unfallversichert ist. NEU: Nun ist es auch erlaubt, den Stundensatz auszuverhandeln, d.h. keine Kollektivvertragbindung mehr. Jeder Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitnehmer beschäftigen, jeder Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitgeber haben. Wichtig ist nur:
    • Der Arbeitnehmer (im Falle Flüchtling mit Bleiberecht) darf nicht mehr als €569,48 pro Monat verdienen (das ist die Geringfügigkeitsgrenze von €415,72 plus anteilig Urlaubserdsatzleistungen und Sonderzahlungsanteile). Übersteigt der Arbeitnehmer diese Grenze, besteht volle Versicherungspflicht. Menschen im Asylverfahren dürfen €110 pro Monat dazuverdienen. Verdient er darüber, wird von der Grundversorgung abgezogen.

Weitere Informationen können Sie unter www.dienstleistungsscheck-online.at, www.arbeiterkammer.at und www.vaeb.at erhalten.